– Trageschule Ruhr

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen nur die weibliche Form verwendet. Gemeint ist hierbei jedoch stets sowohl die weibliche als auch die männliche und diverse Form. Verwender der vorliegenden AGB ist die Julia Lübke – Trageschule Ruhr c/o COCENTER Koppoldstr. 1 D – 86551 Aichach Steuer-Nr.: 315/5360/5460 Telefon: +49 160 1606525 E-Mail: kontakt@trageschule-ruhr.de (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Besuch von Präsenz-Kursen – im weiteren „Kurse“ genannt – der Trageschule Ruhr – nachfolgend „Anbieter“ genannt. (2) Mit der Anmeldung erklärt sich die Vertragspartnerin mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Vertragsschluss

(1) Teilnehmerinnen können sich für Ausbildungs- und Fortbildungskurse online über die Homepage anmelden und geben dadurch ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss an die Trageschule Ruhr ab. (2) Bei der Anmeldung müssen die Teilnehmerinnen ihren Namen, ihre Adresse, ihre Telefonnummer (insbesondere für Rückfragen oder eventuelle kurzfristige Absagen) sowie eine E-Mail-Adresse angeben. (3) Nach Absenden der verbindlichen Anmeldung durch die Teilnehmerin erhält diese innerhalb von drei Werktagen eine schriftliche Buchungsbestätigung mit Rechnung an die von der Teilnehmerin angegebene E-Mail-Adresse. Erst damit erfolgt die verbindliche Annahme des Angebots durch die Trageschule Ruhr. (4) Die Trageschule Ruhr behält sich vor, Anmeldungen ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall erhält die Teilnehmerin innerhalb von drei Werktagen nach der Anmeldung eine entsprechende Ablehnungsmitteilung. (5) Der Buchungsbestätigung sind die vorliegenden AGB, die auch auf der Homepage jederzeit zum Abruf bereitstehen, beigefügt. Diese werden mit der Angebotsannahme Bestandteil des Einzelvertrags zwischen dem Vertragspartner und dem Anbieter. (6) Falls bis zum vereinbarten Zahlungstermin keine Zahlung eingeht, ist die Trageschule Ruhr berechtigt, die Teilnehmerin von der Teilnahme auszuschließen, wobei die Verpflichtung des Vertragspartners zur Begleichung der Rechnung bestehen bleibt. (7) Sofern die Vertragspartnerin die Ausbildung fortsetzen möchte, muss sie einen neuen Termin buchen und die diesbezüglichen Gebühren nach Erhalt einer weiteren Rechnung zusätzlich zu dem ursprünglich gebuchten Wochenende an die Trageschule Ruhr entrichten. (8) Erscheint eine Teilnehmerin trotz vorheriger Zahlung der Rechnung nicht zum vereinbarten Termin oder sagt diesen aus Gründen, die von der Trageschule Ruhr nicht zu vertreten sind, kurzfristig ab, verfällt die Berechtigung zur Teilnahme am gebuchten Ausbildungswochenende. Eine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren ist ausgeschlossen. (9) Sofern die Vertragspartnerin die Ausbildung fortsetzen möchte, muss sie einen neuen Termin für ein Ausbildungswochenende buchen und die diesbezüglichen Gebühren nach Erhalt einer weiteren Rechnung zusätzlich zu dem ursprünglich gebuchten Wochenende an die Trageschule Ruhr entrichten. (10) Der Buchungsbestätigung sind die vorliegenden AGB, die auch auf der Homepage jederzeit zum Abruf bereitstehen, beigefügt. Diese werden mit der Angebotsannahme Bestandteil des Einzelvertrags zwischen dem Vertragspartner und dem Anbieter. (11) Soweit in diesen AGB nicht geregelt, ergeben sich die Einzelheiten der Vertragsbedingungen (Kursbeginn, -ort und -dauer, Preise etc.) aus der Leistungsbeschreibung auf der Homepage unter www.trageschule-ruhr.de sowie aus der konkreten Buchungsbestätigung, welche die Teilnehmerin per E-Mail nach der Buchung und vor Beginn des gebuchten Kurses erhält.

3. Änderungsbefugnis

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Inhalte der Kurse zu verändern, einzuschränken oder Inhalte auszutauschen sowie Module hinsichtlich ihrer Inhalte angemessen zu modifizieren, insbesondere diese angemessen zu reduzieren oder zu erweitern.

4. Nutzungsrechte

(1) Die Vertragspartnerin erhält im Rahmen des Nutzungsvertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen die Teilnahmemöglichkeit an den gebuchten Präsenztagen. (2) Das Teilnahmerecht während der Vertragsdauer umfasst den Zugang zum vertragsgegenständlichen Kurs sowie die Berechtigung zum Abrufen (online) von Lerninhalten auf einem, der Vertragspartnerin oder einem Dritten gehörenden, datenverarbeitenden Gerät (Computer) zu eigenen Lernzwecken. (3) Die Teilnahme ist auf die Vertragspartnerin beschränkt. Die abgerufenen Dokumente dürfen von ihr nur für den eigenen Gebrauch verwendet werden. (4) Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Kursen, deren Inhalte oder Dokumente ist unzulässig. (5) Es ist nicht zulässig, zur Fremdnutzung durch unberechtigte Dritte Elemente der zu den Kursen gehörige Computerprogramme zu sammeln, zu vervielfältigen, auf weitere Datenträger zu kopieren oder auf Retrievalsysteme abzuspeichern. (6) Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. (7) Die Vertragspartnerin ist nicht berechtigt Vorrichtungen, Programme oder sonstige Mittel einzusetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Anbieters zu umgehen oder zu überwinden. Bei einem Verstoß der Vertragspartnerin ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu Kursen sofort zu sperren sowie den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Weitere Rechte und Ansprüche des Anbieters, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt. (8) Vom Nutzungsvertrag nicht erfasst ist das gesetzliche Recht zur Anfertigung eines Vervielfältigungsstücks gemäß § 53 UrhG. (9) Falls die Teilnehmerin nach Ablauf des Vertrags, die in den Kursen der Trageschule Ruhr erlernten, Inhalte anschließend im Rahmen ihrer eigenen Berufsausübung (z. B. als Ausbilderin bei einer Trageschule) an Dritte weitergeben bzw. Lehrinhalte der Trageschule Ruhr an Dritte vermitteln möchte, muss die Teilnehmerin vor dem Beginn der Lehrtätigkeit mit der Trageschule Ruhr eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzungsrechte abschließen.

5. Rechte der Trageschule Ruhr

(1) Die vom Anbieter bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen – auch auszugsweise – sind dem Anbieter, bzw. den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten.

(3) Die Vertragspartnerin erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten oder Programmen.

(4) Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen, oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern, sowie sonstige der Identifikation des Anbieters oder des Nutzungsrechtsgebers oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

6. Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen bzw. spätestens zum Kursbeginn bei kurzfristiger Anmeldung fällig.

(2) Teilnehmerinnen mit Bildungsschheck NRW erhalten eine Rechnung abzüglich 500,00 € Zuschuss.

(3) Alle auf der Homepage der Trageschule Ruhr und/oder in der Buchungsbestätigung genannten Preise für Aus- bzw.- Fortbildungskurse verstehen sich als Bruttopreise. Die Umsatzsteuer wird gemäß §19 (1) UStG als Kleinunternehmen nicht erhoben.​

7. Rücktritt

(1) Jede Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. (2) Im Falle eines Rücktritts bis 14 Tage vor Start des Kurses, ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Kurspreises zu zahlen. Die Differenz wird zurückerstattet. Danach ist der volle Preis fällig und wird nicht erstattet. (3) Die Trageschule Ruhr behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahl oder der Erkrankung der Ausbilder sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, die Präsenztage abzusagen bzw. zu verschieben. Sollte der Ausweichtermin nicht wahrgenommen werden können, erfolgt eine Erstattung des Kurspreises.

8. Haftung

(1) Schadenersatzansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt. (2) Teilnehmerinnen sind für die spätere Anwendung, des in den Kursen Erlernten, selbst verantwortlich. Für die Erreichung, der von der Teilnehmerin subjektiv angestrebten Ziele, sowie für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaft oder unvollständig angewandten Lerninhalten entstehen, übernimmt die Trageschule Ruhr keine Haftung. (3) Teilnehmerinnen sind verpflichtet, die Trageschule Ruhr rechtzeitig auf gesundheitliche Einschränkungen und Diagnosen hinzuweisen, welche die Durchführung eines Kurses oder dessen Lernziele beeinträchtigen, erschweren oder verhindern könnten oder die zu einer Schädigung der Teilnehmerin oder von dritten Personen führen könnten. (4) Die An- und Abreise der Teilnehmerin zum Kursort erfolgt auf eigene Gefahr.

9. Verhaltensregeln

(1) Zur Sicherstellung einer angemessenen Betreuung von Babys und Kleinkindern hat die Teilnehmerin eine zweite Person zum Kursort mitzubringen, welche die Betreuung übernimmt. Die Kinderbetreuung findet stets außerhalb der Kursräume statt. So wird ein reibungsloser Ablauf des Kurses gewährleistet. Zu Stillzeiten können Babys jederzeit zur Mutter gebracht werden. (2) Jede Teilnehmerin verpflichtet sich, die zum Zeitpunkt und am Ort der jeweiligen Kursveranstaltung geltenden Covid-19-Hygieneregeln einzuhalten. Die Trageschule Ruhr behält sich vor, Teilnehmerinnen bei Nichteinhaltung der geltenden Regelungen zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern bzw. von der Veranstaltung auszuschließen. (3) Ton- oder Videomitschnitte sind bei Kursveranstaltungen ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Trageschule Ruhr nicht gestattet. (4) Falls eine Teilnehmerin Kursveranstaltungen nachhaltig stört oder sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gefährdet ist, ist die Trageschule Ruhr nach vorheriger Ermahnung berechtigt, die betreffende Teilnehmerin von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.